Fragen und Antworten

Fragen zu Anlagen

Wodurch ist sichergestellt, dass das Grundstück/Dach vollumfänglich für den Bau geeignet ist?

Bevor Grundstücke/Dächer gepachtet werden, sind alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt, die Statik geprüft, die Netzverträglichkeitsprüfung abgeschlossen und auch die Wirtschaftlichkeit ist berechnet. In den meisten Fällen wird die Dachhaut ertüchtigt, damit der langfristige Verbleib der Anlage auf dem Dach gewährleistet werden kann.

Wer ist der Hersteller der Module?

Dieses wechselt je nach Projektierer, Verfügbarkeit und Preis. Es kommt jedoch immer TÜV-geprüfte und zertifizierte Technik von führenden Modulherstellern aus Asien , Nordamerika oder Europa zum Einsatz. Es werden ausschließlich Module von Herstellern genutzt, die dem Verband PV-Cycle angeschlossen sind (garantierte Rücknahme nach Ende der Lebensdauer) und deren Module von den Banken finanziert werden. (bankable)

Werden einzelne Module extern vom TÜV geprüft?

Es werden nur TÜV-geprüfte Module eingekauft. Außerdem werden nur recycelbare Module eingesetzt, um später keine zusätzlichen Entsorgungskosten zu haben. Außerdem werden Stichpunktartig Module auf ihre Leistung getestet.

Was passiert nach der Nutzungsdauer der Anlage oder nach Ablauf des Dachpachtvertrages? Ist das ein Entsorgungsfall?

Nein – sicher nicht. Die Dachpachtverträge sind für etwa 30 bis 40 Jahre abgeschlossen. Oft mit zusätzlicher Nachlaufregelung. Am Ende dieser Periode gibt es drei Möglichkeiten:

1. Komplettanlage wird an einen Recycler abgegeben.

PV-Module haben eine Lebenserwartung von 50 Jahren und mehr. Am Ende der ersten Pachtlaufzeit gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Betreiber könnte ein Recyclingunternehmen mit dem Abbau und der Entsorgung beauftragen. Eventuell ist ein Verkaufserlös zu erzielen. Die Anlage besteht aus Aluminium oder Edelstahl (Unterkonstruktion), Kabeln (Kupfer), Wechselrichtern und den Solar-Modulen. Diese bestehen ebenfalls aus recyclebaren Rohstoffen wie z.B. Aluminium, Glas, einer Gummidichtung und den eigentlichen Solarzellen (Phosphor, Bor und Silizium). Die Rohstoffe lassen sich trennen und recyceln.

2. Kombination: Modulrückgabe an Hersteller, Rest an einen Handwerksbetrieb.

Ein Handwerksbetrieb baut die Anlage ab, die Metallkomponenten können als Altmetall verkauft werden, die Module werden vom Verband PV-Cycle über die Rücknahmegarantie zurückgenommen.

3. Wahrscheinlichste Lösung: Weiterer Betrieb.

Man vereinbart mit dem Dachbesitzer eine Fortführung des Pachtvertrages.

Wer prüft und haftet für das Komponentenrisiko?

Ja, unsere mobile App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar. Sie können sie im App Store oder bei Google Play herunterladen.

Gibt es eine Fernwartung?

Selbstverständlich. Sogar zwei: Zur frühzeitigen Erkennung von Anlagenfehlern oder möglichen Defekten betreibt das mit der technischen Wartung beauftragte Unternehmen ein Fernwartungssystem. Diese zeichnen automatisiert die Anlagenleistung auf.

Zudem erhält jeder Investor Zugang zum Monitoringsystem: Hier können die produzierten Stromerträge durch verschiedene Tages- Wochen-, Monats- und Jahresertragsübersichten jederzeit mit dem eigenen Rechner abgerufen werden.

Nimmt ein externer Gutachter die Anlage ab?

Ja. Ein unabhängiger Gutachter nimmt im Auftrag des Solarteurs die Anlage ab. Zudem findet bei Netzgang auch eine Abnahme durch den Netzbetreiber statt.

Neubauanlagen: Wie ist sichergestellt, dass die Prognoseerträge eintreten?

Für die Sonneneistrahlungsprognosen nutzen wir PV-SOL – das führende Berechnungsprogramm für PV in Europa. Nahezu die gesamte PV – Branche arbeitet mit PV Sol. Die Datenbank verknüpft die Geodaten des jeweiligen Standortes mit den technischen Daten der Module, Wechselrichter und Kabel. Die Prognose ist sehr zuverlässig aber wird durch wechselnde Jahre mal etwas besser oder schlechter abschneiden. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen verwenden wir eigene Software, die Steuern nach den jetzt bekannten Professionen berechnet.

Wann liegen die Genehmigungen vor? Ist die Einspeisung gesichert?

Ungefähr 3-6 Monate nach Baufreistellungsantrag und Netzverträglichkeitsprüfung kann mit dem Bau begonnen werden. In der Zwischenzeit werden alle erforderlichen Prüfungen vorgenommen, Genehmigungen eingeholt und Projektierungsarbeiten geleistet, z. B. Bauvoranfrage bei der Gemeinde, um einer späteren Zustimmung gewiss zu sein, Ermittlung potentieller Einspeisepunkte, Netzverträglichkeit, ggfls. Trafo-Größe usw.. Projekte werden erst für potentielle Investoren freigegeben, wenn alle wichtigen Einzelschritte abgearbeitet sind.

Fragen zum Material

Wie kann der Investor sicher sein, dass hochwertige Ware verbaut wird.

Der Solarteur stellt sicher, dass das bestmöglich erwerbbare Material (zu einem sinnvollen Preis-/Leistungsverhältnis) zum Einsatz kommt. Da Anlagenlaufzeiten von 30-50 Jahren angestrebt werden, werden ausschließlich qualitativ hochwertige Komponenten genutzt. Alle verwendeten Komponenten müssen von „ersten Adressen“ (Tier 1) stammen und „bankable“ sein. Voraussetzung hierfür: Der Hersteller und sein Produkt müssen seit mindestens drei Jahren in größerem Stil in Deutschland aktiv sein, eine Reihe von Referenzprojekten vorweisen können und idealerweise auf den Positivlisten der großen Banken stehen. Banken, insbesondere Ökobanken, finanzieren heutzutage nicht „blind“ jedes Projekt. Sie sind Prüfungsinstanz und Regulativ zugleich.

Welche Gutachten/Nachweise über die Module und Wechselrichter werden eingeholt?

Für die Module wird das JRC-Gutachten verwendet. Es ist ein anerkannter Nachweis – eingesetzt von der europäischen Kommission. Bei Wechselrichtern gibt es z.B. den TÜV (Rheinland/SÜD), DNV, PVEL oder Hersteller‑Typprüfungen nach relevanten Normen.

Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zum Ertrag

Wie wird einem Investor der Ertrag einer Solarinvestition aufgezeigt?

Auf der individuellen Grundlage des jeweiligen Interessenten wird mittels unserer Berechnungssoftware die geeignete Investitionshöhe und ggf. der optimale Fremdkapitaleinsatz anhand von Durchschnittsgrößen ermittelt. Mit diesen konzeptionellen Vorgaben wird die Deutsche Solar Invest beauftragt, ein geeignetes PV-Projekt zu recherchieren.

Wie hoch ist der Ertrag eines PV-Investments?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind die spez. Sonneneinstrahlung im Projektgebiet, die Qualität des verwendeten Materials, die Windverhältnisse (Kühlung), die Jahresdurchschnittstemperatur (kühl = mehr Ertrag) und die Dachneigung bzw. der Aufständerungswinkel. Der zu erwartende Ertrag wird im Exposee des Solarteurs ausgewiesen. Diese Daten werden in die Wirtschaftlichkeitsberechnung übertragen, um die Eignung des Projektes zu bewerten.

Warum wird in der Ertragsrechnung unterschieden zwischen Rohertrag und Nettoertrag?

Einige Projektanbieter weisen in Exposees lediglich den Rohertrag der Anlage aus (Spezifischer Ertrag [Sonnenstunden in der Region] x Anlagengröße x Einspeisevergütung im Verhältnis zum Anlagenkaufpreis). Dabei wird unterschlagen, dass der Anlagenbetrieb auch Kosten verursacht. Es fallen zwar nur geringe Betriebskosten an (ggfls. Dachpacht, Anlagenversicherung, Wartungskosten, Monitoring [Fernüberwachung], Reinigung, doch fairerweise sollten sie erwähnt werden, da sie den Rohertrag mindern. In Exposee und der Wirtschaftlichkeitsberechnung finden Sie daher immer auch Angaben zum Nettoertrag (Rohertrag abzgl. Betriebskosten).

Wann ist erstmals mit den Erträgen aus dem Direktverkauf zu rechnen?

Die Erträge aus dem „direkten“ Stromverkauf kommen erstmals drei bis vier Monate nach Netzanschluss. Diese Zeit brauchen die Energieversorger um alles zu bearbeiten.

Was ist der ausschlaggebende Zeitpunkt für die Festlegung der EEG-Vergütung - die Inbetriebnahme oderder Netzanschluss ?

Die Inbetriebnahme (DC-seitig) der Anlage ist ein wichtiger Schritt bei der Errichtung von PV-Projekten. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme (DC-Seitig) bestimmt gemäß Erneuerbare Energien Gesetz die Vergütung für die nächsten 20 Jahre. Nach der Novellierung des EEG 2017 ist der Zeitpunkt so geregelt, dass die PV- Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde d.h. ein Wechselrichter installiert wurde. Zudem muss die Anlage bereits Strom erzeugt haben.

Fragen zum Vertragswesen

Welche Verträge geht ein Investor ein?

1. Kaufvertrag

2. Verwaltungs- und Servicevertrag. Auf Basis dieses Vertrages kümmert sich der Solarteur um das Monitoring, die Besorgung des Versicherungsschutzes, die Abrechnung gegenüber dem Netzbetreiber und die Zahlung der Dachmiete laut Pachtvertrag. Zudem sind Wartung und Instandhaltung i.d.R. inbegriffen.

3. Betriebsführungsvertrag (Stromvermarktung) mit einem Energieversorgungsunternehmen (EVU), einem Stromhändler und/oder einem Stromabnehmer in der Nähe. Dieser wird erstellt, nachdem die Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wurde (Netzgang). Erst dann erhält sie eine Betriebsnummer und kann abgerechnet werden (i.d.R. im Verwaltungs- und Servicevertrag enthalten).

Weshalb behalten sich Solarteure in den Verträgen vor, nicht zu einem bestimmten Termin abzuliefern?

Der Zeitplan für den Bau einer PV–Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, die z.T. nicht beeinflusst werden können, z. B. sind Dächer mit Neigung bei schlechtem Wetter nicht begehbar, oder die Lieferung von Komponenten verzögert sich, oder die Genehmigungen kommen nicht zeitgerecht oder der Energieversorger ändert den Einspeisepunkt, oder, oder, oder. Die Montage selbst erledigt das Montageteam in wenigen Wochen, aber die Montage beginnt eben erst, wenn alle Vorbereitungen abgeschlossen sind.

Unter welchen Umständen kommt die Ertragsausfallversicherung zum Einsatz?

Für jeden Standort wird (wie oben beschrieben ) ein voraussichtlicher, durchschnittlicher Anlagenertrag ermittelt, auf dem die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert. Selbstverständlich differiert die Anlagenleistung von Jahr zu Jahr geringfügig. Sollte sie allerdings in einem Wirtschaftsjahr unter 90 % der Prognose fallen, trägt die Versicherung die Differenz. 90 % sind somit immer garantiert. Eine solche Ertragsreduzierung kann z. B. auch durch notwendige Dachreparaturen hervorgerufen werden die einen temporären Abbau der Anlage notwendig machen.

Fragen zum Zahlungsplan und Kaufpreis

Wie staffelt sich der Kaufpreis? Gibt es eine Preisgarantie?

Ja, der Kaufpreis steht im Exposee und ist ein Festpreis pro kWp. Während der Bauphase kann es zu geringen Abweichungen der tatsächlich bebaubaren Fläche und somit der Anlagengröße kommen. Man behält sich daher vor, bei Abweichungen der tatsächlichen kWp – Zahl entweder Teile des Kaufpreises zurück zu zahlen oder (bei Vergrößerung der Anlage) nachentrichten zu lassen.

Welche Fälligkeiten gibt es für den Kaufpreis?

Bei einer fertiggestellten Anlage wird der Kaufpreis zu 100 % nach Unterzeichnung der Bestellung bzw. des Kauf- und Servicevertrages fällig. Bei einer im Bau befindlichen Anlage wird nach Unterzeichnung der Bestellung der Kaufpreis zu 80 % fällig. Bei noch zu errichtenden Anlagen werden nach Unterzeichnung der Bestellung zwischen 20-30 % des Kaufpreises fällig. Weitere 60 % werden bei Baubeginn in Rechnung gestellt. Die restlichen 20 % entrichtet der Investor nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Anlage.

Ist es möglich einen Finanzierungsvorbehalt in die Verträge zu schreiben?

Wir wissen, dass die Banken heutzutage sehr lange für die Bearbeitung von Darlehen benötigen. Aus diesem Grund ist in den meisten Kaufverträgen ein Finanzierungsvorbehalt von 6 Wochen eingebaut. Sollte eine Finanzierung nicht möglich sein wird der Kaufvertrag rückabgewickelt und Sie erhalten ggfls. gezahlte Anzahlungen zurück. 

Sonstige Fragen

Wird die Einspeisevergütung brutto ausgezahlt und muss die vereinnahmte Umsatzsteuer dann vom Investor abgeführt werden oder erhält der Investor die Stromvergütung gleich netto?

Die Einspeisevergütung wird „brutto“ ausgeschüttet. Der Investor führt die Umsatzsteuer an sein zuständiges Wohnsitzfinanzamt ab.

Wie ist der Auszahlungsrhythmus?

Der Energieversorger rechnet monatlich „scharf“ ab, das heißt er vergütet die tatsächlich auf der jeweiligen Anlage produzierte Strommenge. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie der Ertrag zum Investor kommt.

1. Der Erlös wird direkt an den Betreiber (Investor) überwiesen. Bei Überschusseinspeiser-Anlagen erfolgt die Abrechnung des direkt verkauften Strom am Ende des ersten Quartals des Folgejahres. Die Nebenkosten (Pacht, Verwaltung, Wartung, Versicherung etc.) werden gesondert vom kfm. Verwalter in Rechnung gestellt. Achtung: Die Einnahmen schwanken, je nach Sonnenstunden. Sie sind also im Sommer deutlich höher als im Winter.

2. Der Verwalter erhält die Erträge und überweist sie abzüglich der Nebenkosten zu 80% auf 11 Monate gleichmäßig verteilt an den Betreiber (Investor). Im 12. Monat wird dann genau abgerechnet und die Restsumme überwiesen. Der Vorteil ist, dass der Kapitaldienst für Darlehen besser bedient werden können und man nur eine Hauptabrechnung für die Steuererklärung erhält.

Wie bin ich als Investor gegen eine Insolvenz des Dach-, Grundstückseigentümers geschützt?

Dem Eigentümer (Investor) steht die Ausübungsbefugnis aus der dem Verkäufer vom Eigentümer eingeräumten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu. Es erfolgt eine Eintragung in Abteilung II des Grundbuches des Dacheigentümers.

Wie ein Nießbrauchsrecht oder ein Wegerecht sind diese Rechte immer geschützt.

Was passiert, wenn durch die Anlage ein Schaden am Dach auftritt?

Die Anlage ist mit einer Allgefahrenversicherung abgesichert, die auch diese Schäden umfasst.

Was passiert, wenn durch das Dach ein Schaden an der Anlage entsteht?

Der Dacheigentümer muss eine entsprechende Gebäudeversicherung nachweisen, die diese Schäden abdeckt.

Was gilt, wenn durch einen Schaden oder eine Funktionsstörung an den Modulen eine Leistungsverschlechterung eintritt?

Die Module haben eine 25 jährige Garantie und werden daher vom Hersteller ersetzt.

Welche Ursachen für Verzögerungen kann es trotz sorgfältigster Planung und Vorbereitung geben?

1. Wettereinflüsse:

Bei bestimmten Wetterbedingungen (starker Regen, starker Wind, Schnee, Frost) dürfen Solarteure und Dachdecker aus Rücksicht auf die Gesundheit der Mitarbeiter, und/oder um Schäden am Bau und der Anlage zu vermeiden, keine geplanten Arbeiten durchführen.

2. Lieferung Trafo:

Generell haben Solarteure hier eine lange Bestell- und Lieferzeit. Daher wird i.d.R. bei Qualitäts-Projektierern ein Trafo schon am Anfang einer Projektierung bestellt und bezahlt. Dies bedeutet für diese, eine hohe Liquidität zur Verfügung zu stellen und ein hohes Risiko. Immer wieder haben Netzbetreiber plötzlich und kurzfristig andere Anforderungen an einen Trafo.

3. Generell Materiallieferungen:

Trotz guter Beziehungen der Projektierer zu den Herstellern von Modulen, Wechselrichtern und anderer Materialien, kommt es auch hier immer wieder zu Lieferengpässen und Verzögerungen beim Einhalten von Lieferfristen.

4. Anschluss durch den Netzbetreiber:

Nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage (DC-seitig) muss der Netzbetreiber die Anlage freischalten (AC-seitige Fertigstellung = Netzgang). Leider kann er sich bis zu 4 Monate dafür Zeit lassen (inzwischen eher 6 Monate). Eine Möglichkeit zur schnelleren Freigabe gibt es leider nicht.

Steuern und Abschreibungen

Wie groß muss eine PV-Anlage mindestens sein, damit ich sie steuerlich absetzen kann?

Eine PV-Anlage, egal ob ohne oder mit Speicher muss mind. eine Grüße von 30 kWp besitzen, sonst kann man keinen IAB ansetzen.

Muss ein IAB-Investment Gewinn erzielen?

Das Finanzamt prüft ob das Investment nach 20 Jahren Gewinn erzielt. Sollte es laut Wirtschaftlichkeit einen Verlust erzeugen, wird der IAB aberkannt und man muss die steuerlichen Abzüge zurückzahlen, da es als Liebhaberei gewertet wird.

Wie bin ich als Investor gegen eine Insolvenz des Dach-, Grundstückseigentümers geschützt?

Dem Eigentümer (Investor) steht die Ausübungsbefugnis aus der dem Verkäufer vom Eigentümer eingeräumten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu. Es erfolgt eine Eintragung in Abteilung II des Grundbuches des Dacheigentümers.

Wie ein Nießbrauchsrecht oder ein Wegerecht sind diese Rechte immer geschützt.

Was passiert, wenn durch die Anlage ein Schaden am Dach auftritt?

Die Anlage ist mit einer Allgefahrenversicherung abgesichert, die auch diese Schäden umfasst.

Was passiert, wenn durch das Dach ein Schaden an der Anlage entsteht?

Der Dacheigentümer muss eine entsprechende Gebäudeversicherung nachweisen, die diese Schäden abdeckt.

Was gilt, wenn durch einen Schaden oder eine Funktionsstörung an den Modulen eine Leistungsverschlechterung eintritt?

Die Module haben eine 25 jährige Garantie und werden daher vom Hersteller ersetzt.

Welche Ursachen für Verzögerungen kann es trotz sorgfältigster Planung und Vorbereitung geben?

1. Wettereinflüsse:

Bei bestimmten Wetterbedingungen (starker Regen, starker Wind, Schnee, Frost) dürfen Solarteure und Dachdecker aus Rücksicht auf die Gesundheit der Mitarbeiter, und/oder um Schäden am Bau und der Anlage zu vermeiden, keine geplanten Arbeiten durchführen.

2. Lieferung Trafo:

Generell haben Solarteure hier eine lange Bestell- und Lieferzeit. Daher wird i.d.R. bei Qualitäts-Projektierern ein Trafo schon am Anfang einer Projektierung bestellt und bezahlt. Dies bedeutet für diese, eine hohe Liquidität zur Verfügung zu stellen und ein hohes Risiko. Immer wieder haben Netzbetreiber plötzlich und kurzfristig andere Anforderungen an einen Trafo.

3. Generell Materiallieferungen:

Trotz guter Beziehungen der Projektierer zu den Herstellern von Modulen, Wechselrichtern und anderer Materialien, kommt es auch hier immer wieder zu Lieferengpässen und Verzögerungen beim Einhalten von Lieferfristen.

4. Anschluss durch den Netzbetreiber:

Nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage (DC-seitig) muss der Netzbetreiber die Anlage freischalten (AC-seitige Fertigstellung = Netzgang). Leider kann er sich bis zu 4 Monate dafür Zeit lassen (inzwischen eher 6 Monate). Eine Möglichkeit zur schnelleren Freigabe gibt es leider nicht.